Anfrage 158/2019:
Mit der Einführung der Linie X57 Ende 2017 ist in Dörnigheim eine Konkurrenzsituation zur bestehenden Linie 23 des Stadtverkehrs Maintal entstanden.
Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat über die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Linie 23 im Bereich Dörnigheim vor?
Antwort des Magistrats:
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 wurde die RMV-Linie 560 in die Expresslinie X57 umgewandelt und in diesem Zuge die Linienführung zum Endhaltepunkt U-Bahn-Station Enkheim verlegt. Insbesondere für die Dörnigheimer Fahrgäste entstand dadurch eine schnelle, direkte Linienverbindung gegenüber der vorherigen Nutzung mit der SVM-Linie 23 zur U-Bahn-Station
Enkheim und zum Freiheitsplatz Hanau.
Da die Daten der letzten Fahrgastzählung des RMV noch nicht vorliegen, hat die SVM GmbH mit Beginn 2019 die Veränderungen auf der Linie 23 mit einem eigenen Zählsystem ermittelt.
Demnach ist mit Stand 25.10.2019 ein Rückgang der Fahrgäste in Höhe von derzeit über 40 Prozent festzustellen.
Anfrage 157/2019:
1. An welchen Standorten waren bzw. sind solarbetriebenen Geschwindigkeitsanzeigen in Betrieb? Bitte mit Angabe: „temporär von … bis …“ bzw. „dauerhaft seit …“.
2. Ein Hauptargument für die Anschaffung der Geräte war die Fähigkeit, Statistiken über gefahrene Geschwindigkeiten zu erheben und zu speichern. Welche Erkenntnisse konnten daraus gewonnen werden und wofür werden diese genutzt?
Antwort des Magistrats:
Zu 1.: Anlagen für den Dauerbetrieb
Bischofsheim
2 x Goethestr. (Schulzentrum) → 3. und ab 4. Quartal 2019 → solarbetrieben
Rumpenheimer Weg → ab 4. Quartal 2019 → solarbetrieben
Waldstr. → 3. Quartal 2019 → batteriebetrieben
Dörnigheim
Bahnhofstr. → 2. Quartal 2018 → solarbetrieben
Wilhelmsbader Str. → 3. Quartal 2019 → solarbetrieben
Braubachstr. → ab 4. Quartal 2019 → solarbetrieben
Hochstadt
Hauptstr. → 3. Quartal 2019 → solarbetrieben
Wachenbucher Str. → ab 4. Quartal 2019 → solarbetrieben
Wachenbuchen
Schulstr. → 2. Quartal 2018 → solarbetrieben
Hanauer Ldstr. → ab 4. Quartal 2019 → solarbetrieben
Anlagen zum Standorttausch
Seit 2 Quartal 2018 zwei mobile, batteriebetriebene Geräte für den flexiblen Einsatz im gesamten Stadtgebiet einsetzbar. Der Einsatz erfolgte bisher in folgenden Straßen:
• Am Frauenstück
• Am Weides
• An der Landwehr
• Bahnhofstraße
• Berger Straße
• Dorfelder Straße
• Fechenheimer Weg
• Gravensteiner Straße
• Gutenbergstraße
• Hauptstraße
• Maulbeerweg
• Moosburger Weg
• Mühltorring
• Rumpenheimer Weg
• Schulstraße
• Wachenbucher Straße
• Waldstraße
• Westendstraße
• Wilhelmsbader Straße
Bis zum Jahresende werden nochmals 2 mobile batteriebetrieben Geräte zum Einsatz kommen.
Zu 2.: Erhöhung der subjektiven und objektiven Verkehrssicherheit in allen 4
Stadtteilen
• Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer
• Verkehrsberuhigung
• Erhöhung der Aufmerksamkeit z.B. an Schulen, Kindergärten, Fußgängerüberwegen und in verkehrsberuhigten Bereichen
• Erfassung von Datum, Uhrzeit und gefahrener Geschwindigkeit u.a. für statistische Zwecke oder Straßenverbesserungsmaßnahmen
• Grundlage für den Einsatz und Planung zukünftiger mobiler Geschwindigkeitsmessungen
• Weiterer Baustein von Präventionsmaßnahmen im Stadtgebiet im Hinblick auf die Sicherheitsinitiative KOMPASS
Anfrage 156/2019:
1. Wie haben sich die Fallzahlen für Bußgelder und Verwarnungen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den letzten drei Jahren entwickelt (2016-2018)?
2. Ist im Hinblick auf die 2018 erfolgten Neueinstellungen bei der Ordnungsbehörde mit einer Steigerung der Fallzahlen in den Folgejahren zu rechnen?
Antwort des Magistrats:
Zu 1.: 2016 – 8.873 Anzeigen
2017 – 9.866 Anzeigen
2018 – 8.605 Anzeigen
Zu 2.: Eine Prognose über das zukünftige Parkfehlverhalten von Verkehrsteilnehmer*innen und deren Aufklärungsquote im Stadtgebiet Maintal kann nicht abgegeben werden. Die Präsenz der Ordnungspolizeibeamten*innen im Stadtgebiet und die Kontrolldichte sind durch die Aufstockung erhöht worden. Grundsätzlich konnten die Dienstzeiten von Montag bis Freitag in einem 2 Schichtsystem von morgen 07.00 h bis abends 19.00 h ausgeweitet werden. Zusätzlich konnte noch ein regelmäßiger Samstagsdienst bei der Diensteinteilung mit eingeplant werden. Neben den
Verkehrskontrollen sind aber auch weitere Aufgaben in den Dienstzeiten zu bearbeiten.
Anfrage 155/2019:
1. An welchen Standorten wurden im vergangenen Jahr (2018) mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt (bitte mit Angabe der Häufigkeit je Standort)?
2. Wie hat sich die Häufigkeit der mobilen Geschwindigkeitskontrollen in den letzten drei Jahren entwickelt (2016-2018)?
3. Ist im Hinblick auf die 2018 erfolgten Neueinstellungen bei der Ordnungsbehörde damit zu rechnen, dass es in Zukunft häufigere Kontrollen durchgeführt werden können?
Antwort des Magistrats:
Zu 1.: Auflistung der mobilen Geschwindigkeitskontrollen nach Standorten 2018
(Straßennamen)
Straßennamen (Alphabetisch) Häufigkeit
Alt Bischofsheim 1
Ascherstr. 1
B8/Schleusenhäuser Rg FFm 7
B8/Schleusenhäuser Rg Mtl 4
Bahnhofstr. Rg. Kennedystr. 6
Bahnhofstr./Klingseegebiet 12
Berliner Str. 4
Braubachstr. 9
Büchertalschule 6
Dörnigheimer Weg 1
Fechenheimer Weg 7
Goethestr. 13
Gutenbergstr. 4
Hanauer Landstr. 2
Hauptstr. 4
Kennedystr./Bushaltestelle 11
Kennedystr./Eschenweg 8
Konrad-Höhl-Str. 1
Kreisstraße 872 3
L3195 Querspange 1
L3195 Südumgehung 9
L3195 Südumgehung (Feuerwehr) 5
L3209/Gartenverein BI 4
L3268/Vor Einmündung Querspange 7
L3268/Nähe Braubach 5
L3368 Kesselstädter Str. /Wingertstr. 7
L3368 Kesselstädter Str.(Klärwerk) 4
Mossburger Weg 1
Ringstr. Süd 3
Wachenbucher Str 2
Westendstr. 2
Wilhelmsbader Str. 7
Zu 2.: Entwicklung der mobilen Messungen:
2016 – 86 Messungen
2017 – 141 Messungen
2018 – 161 Messungen
Grundsätzlich werden pro Jahr 50 Messungen mit der ESO 3.0 Geschwindigkeitsmessanlage ganztägig mit einem reinen Messeinsatz von 6 – 8 Stunden Zeitanteil geplant. Dies erfolgt nach Absprache in einer Jahresplanung mit dem Verleiher des Messfahrzeugs. Darüber hinausgehende mobile Messungen mit dem eigenen Geschwindigkeitsmessgerät der Fa. Leivtec werden mit einem durchschnittlichen Zeitanteil von 2-4 Stunden je Messung nach Auftragslage und Arbeitsaufkommen im Innen- als auch im Außendienst sowie personeller Besetzung kurzfristig geplant.
Zu 3.: Eine Prognose über zukünftige freie Zeitanteile für zusätzliche mobile Messungen, welche über die fest eingeplanten jährlichen 50 Messungen mit der ESO 3.0 Geschwindigkeitsmessanlage hinausgehen, kann nicht abgegeben werden. Neben der Aufgabe für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs werden im Fachdienst viele weitere Aufgaben aus verschiedenen Rechtsbereichen bearbeitet. Wie hoch die Anforderungen und Auslastungen aus den verschiedenen Sachgebieten zukünftig sein werden, ist offen.
Folgende Aufgaben/Tätigkeiten werden im Fachdienst neben den mobilen Messungen bearbeitet:
• Allgemeine Präventionsarbeit nach dem Hess. Sicherheits- u. Ordnungsgesetz
• Schulkontrollen
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
• Kommunale Statistikstelle – Erhebung und Verwaltung von Einwohnermeldedaten
• Maßnahmen nach dem Psysch.-Kranken-Hilfe-Gesetz
• Maßnahmen Infektionsschutz in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden
• Überprüfungen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz
• Maßnahmen nach dem Versammlungsrecht
• Überprüfungen und Sachbearbeitung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (neu)
• Maßnahmen nach dem Sonn-/Feiertagsgesetz
• Anordnung und Sachbearbeitung von Bestattungen nach dem Bestattungsgesetz
• Maßnahmen und Kontrollen nach der Hess. Hunde VO
• Gefahrgutüberwachungen in den Betrieben
• Maßnahmen nach Gefahrenabwehr VO der Stadt Maintal
• Kontrollen und Maßnahmen nach dem Abfallrecht/Rattenbekämpfung
• Kontrollen und Ermittlungen im Rahmen des Umweltrechts
• Allgemeiner Feldschutz
• Kontaktbeamter vor Ort – Ansprechpartner von Schulen und Jugendeinrichtungen (neu)
• Maßnahmen und Kontrollen nach der Straßenreinigungssatzung“
• Anordnung Abschleppmaßnahmen und deren kompletten Sachbearbeitung
• Betreuung der Parkscheinautomaten im Stadtgebiet
• Taxi-Abnahme /-kontrollen inklusive Mitfahrzeuge
• Baustellenkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum
• Betreuung und Auswertung der Geschwindigkeitsdisplays (neu)
• Kontrollen des ruhenden Verkehrsraums
• Anlagenbetreuung u. Auswertung der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen
• 50 mobile Ganztagesmessungen ESO 3.0 gemeinsam mit einem externen Dienstleister inklusive Auswertung und weiterer Bearbeitung
• Innerörtliche Leicamessungen Messungen inklusive Auswertung und Betreuung der Messanlage
• Bestandspflege verschiedener Softwareprodukte wie z.B. Handerfassungsgräte/Owi to go – Sachbearbeitungsprogramm OWI 21, Bildauswerteprogramm Planet, Leivtec und ESO.
• Organisation und Aufrechterhaltung des Innendienstes der Ordnungspolizei (bis zu 2 MA notwendig) Es werden jährlich zwischen 25.000 -28.000 Verwarn/Bußgelder bearbeitet.
• Aufnahme und Komplettsachbearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten – bis zum Bußgeldbescheid und Abgabe an die Staatsanwaltschaft
• Katastrophenschutz/Großereignisse – Unterstützung bei der Planung von Festen und Märkten
• Gaststättenkontrollen / Kontrolle Glückspielautomaten
• Durchsuchungszeuge bei Maßnahmen der Polizei- Finanz- und Zollbehörden
• Zeugendienste vor Gericht im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung
• Rund 600 örtliche Ermittlungen im Rahmen der Amtshilfe für eigene und andere Behörden und Kommunen
• Übernahme von Sonderdiensten bei Veranstaltungen und Großereignissen, z.B. Karnevalsumzug Dörnigheim, Ironman, Bischofsheimer Straßenfest, Kerb Wachenbuchen, Weihnachtsmärkte
• Regelmäßige Übernahme von Samstagsdiensten (ganzjährig)
• 12 Sonntagsdienste im Rahmen der Feld-u. Flurkontrolle während der Erntezeiten
• 12-16 Spätmessungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
Anfrage 150/2019:
Der Mutterkonzern von BRH Viabus, die britische MET, hat Insolvenz angemeldet. Angesichts von Presseberichten, dass Viabus „von millionenschweren Finanzspritzen der MET“ lebt (FNP 07.05.19), scheint die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit auch für die Tochtergesellschaft gegeben. In Maintal wird die vor allem für Dörnigheimer Pendler wichtige Linie X57 von Viabus betrieben.
1. Wie schätzt der Magistrat die Gefahr eines Ausfalls der von Viabus betriebenen Linie X57 ein?
2. Wie bereitet sich der Magistrat auf einen möglichen Ausfall der Linie X57 vor?
3. Wird sich der Magistrat um eine Übernahme der Linie X57 durch den Stadtverkehr Maintal bemühen, falls Viabus den Betrieb nicht mehr gewährleisten kann?
Antwort des Magistrats:
Zu 1.: Zur Einschätzung wurde Rücksprache mit Herr Krenkel (GF KVG) gehalten. Dieser verwies an den Auftraggeber der Linie X57, den RMV Herrn Blöcher der daraufhin von uns angeschrieben wurde. Nach Aussage des RMV befindet sich dieser in regelmäßigem, engen Kontakt und Austausch mit den Verantwortlichen der BRH Viabus. Nach Kenntnis des RMV wurde das vorläufige Insolvenzverfahren für die Mutter MET in das Regelverfahren überführt. Die BRH Viabus als solche wird – auch seitens des Insolvenzverwalters – als werthaltig angesehen, was sich auch daran zeigt, dass wohl fortgeschrittenes Übernahme- bzw. Beteiligungsinteresse an der BRH besteht. Der RMV liegen derzeit keine Hinweise für den Ausfall der BRH Viabus als Betreiber
der Linie X57 vor.
Zu 2.: Aktuell kann hierzu keine Aussage getroffen werden (siehe Punkt 1). Bei einem drohenden Ausfall des Betreibers sind Erstmaßnahmen durch den RMV (Auftraggeber) angezeigt.
Zu 3.: Ein Betrieb der „Überland“-Linie X57 durch den Stadtverkehr Maintal ist aus rechtlichen Gründen nur mit einem zusätzlichen Genehmigungs- und Vergabeverfahren möglich. Aus organisatorischen Gründen ist eine (zu planende) Übernahme der Linie X57 machbar.
Anfrage 148/2019:
1. Ist es richtig, dass die Radarmessanlage in Wachenbuchen Richtung Niederdorffelden nicht funktioniert?
2. Plant der Magistrat eine Umstellung der bestehenden Radarmessanlage auf ein neues Modell zur beidseitigen Geschwindigkeitsmessung?
Antwort des Magistrats:
zu 1.: Ja.
zu 2.: Nein.
Anfrage 147/2019:
Wann, wie oft und mit welcher Regelmäßigkeit erfolgt die ordnungsgemäße Reinigung der öffentlichen Flächen vor städtischen Grundstücken durch die Stadt Maintal?
Antwort des Magistrats:
Die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Flächen vor den städtischen Grundstücken ist über einen Dauerauftrag an den Eigenbetrieb Betriebshof geregelt. Sie erfolgt wöchentlich. In Bereichen, die stark vermüllt werden, ist der Reinigungsturnus erhöht, so z.B.
Kinder- und Jugendhaus Bischofsheim 3x / Wo
Bahnhofsunterführung und Bahnhofsvorplatz Dörnigheim 2x / Wo
Anfrage 146/2019:
Die Stadt Maintal hat ein Lärmschutzgutachten an der Sportstätte Dicke Buche durchgeführt. Hierzu stellt die SPD nachfolgende Anfrage:
1. Welches Ergebnis hat das Lärmschutzachten?
2. Sind Maßnahmen für mehr Lärmschutz auf Grund des Gutachtens zu ergreifen?
3. Ist es richtig, dass die Werbetafeln am Spielfeldrand für die Durchführung des Gutachtens entfernt worden?
Hinsichtlich der Sportstätte Dicke Buche stellen wir nachfolgende Anfrage:
4. Wurde zwischenzeitlich das Thema Einhausung der Mülltonnen auf dem Gelände der Dicken Buche besprochen und gibt es entsprechende Vorschläge zur Verbesserung der Situation?
5. Hat der Magistrat mit dem Gastronom hinsichtlich der Gastronomie-Mülltonnen und Müllentsorgung gesprochen?
6. Wurde der Entlüftungsabzug / Abluftkamin der Küche der Gastronomie verlängert, vgl. Anfrage SPD Fraktion?
7. Wurden die eingebauten Gummischalldämpfer der Ballfangzäune nachgeschraubt?
Antwort des Magistrats:
zu 1.: alle vorgegebenen Grenz- und Orientierungswerte werden eingehalten.
zu 2.: Nein.
zu 3.: Ja
zu 4. und 5.: Nur im Zusammenhang mit den Mülltonnen der Gaststätte. Ansonsten gibt es keinen Anlass.
zu 6.: Ja
zu 7.: Ja, aber leider noch nicht vollständig. Es muss nachgearbeitet werden.
Anfrage 145/2019:
Wann erfolgt der Baubeginn und die Fertigstellung des geförderten Wohnungsbaus auf dem Intu-Bau Gelände gemäß des städtebaulichen Vertrages?
Antwort des Magistrats:
Der letzte Nachtrag zur Baugenehmigung vom 18.04.2016 wurde am 17.07.2019 durch die Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises genehmigt. Die Ausschreibungen für die Erdarbeiten und die Rohbauarbeiten sind erfolgt. Der Baubeginn ist laut Eigentümer für November 2019 geplant. Entsprechend der Vereinbarung im städtebaulichen Vertrag ist das Gebäude spätestens zum 31.10.2020 fertigzustellen.
Anfrage 133/2019:
1.Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat um den Zugang zu den städtischen Kindertageseinrichtungen dahingehend zu ändern, dass keine unbefugten Personen Zutritt haben?
2. Welche Konzepte finden in den städtischen Kindertageseinrichtungen im letzten KitaJahr zur Vorbereitung auf die Grundschule Anwendung? Gibt es hier unterschiedliche Ansätze und Angebote der Kindertagesstätten, wenn ja, welche?
3. Aus welchem Grund findet der Betriebsausflug der städtischen Erzieherinnen und Erzieher an einem Wochentag statt?
Antwort des Magistrats:
Zu 1.:
Eine Kita ist eine öffentliche Einrichtung und schließt während der Öffnungszeit nicht ab. Die Kita wird von einer Vielzahl von Personen betreten, von Eltern, Familienangehörigen der Kinder, über Handwerker, Lieferanten, städtische Bedienstete oder Bürger mit einem Anliegen. Wenn Personen nicht bekannt sind, werden diese angesprochen und nach ihrem Aufenthaltsgrund gefragt, was dann auch ggf. überprüft wird. Die Kinder sind immer unter Aufsicht und es dürfen grundsätzlich nur Personen abholen, die dazu berechtigt sind, was auch überprüft wird.
Zu 2.:
Alle städtischen Kitas arbeiten nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, der den Übergang von einem zum nächsten Bildungsort zu einem wichtigen Thema macht. Je nach Grundschule finden unterschiedliche Kontakte zwischen den Kindern im letzten Kita-Jahr und der Schule statt. Die Ausgestaltung der Kooperationen ist von Schule zu Schule unterschiedlich.
In allen Kitas gibt es Gruppen mit Vorschulkindern im Jahr vor der Einschulung, die besondere Aktionen (z. B. Ausflüge ins Gemeinwesen) und Projekte durchführen. Hier entscheiden die
Kinder mit, ihre Interessen und Wünsche werden berücksichtigt. Daher unterscheiden sich die Aktionen in den einzelnen Kitas und auch von Jahrgang zu Jahrgang.
Zu 3.:
Grundlage für die Durchführung des Betriebsausfluges ist eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat. Danach findet jährlich an einem Freitag ein Betriebsausflug bzw. ein Betriebsfest statt. Diese Betriebsveranstaltung soll Gelegenheit dafür bieten, dass die Mitarbeiter*innen aller Organisationseinheiten in einem ungezwungenen Rahmen miteinander in Gespräche kommen und sich dadurch außerhalb des betrieblichen Alltags auch persönlich besser kennenlernen. Wer sich persönlich kennt, arbeitet i.d.R. besser zusammen als in den Fällen, wo dies nicht so ist. Damit können Reibungsverluste innerhalb und zwischen den Abteilungen verringert und so Prozesskosten reduziert werden. Auch soll mit dieser Betriebsveranstaltung ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiter*innen der Stadt Maintal gesetzt werden, wodurch die Loyalität zur Arbeitgeberin Stadt Maintal erhöht wird. Damit diese wirtschaftlich gewünschten Effekte flächendeckend eintreten können, ist es jedoch erforderlich, dass tatsächlich alle Beschäftigten der Stadt Maintal zu der jeweiligen Betriebsveranstaltung eingeladen werden. Der Versuch früherer Jahre, die Betriebsveranstaltung standardgemäß an einem Samstag stattfinden zu lassen, hatte einen starken Rückgang der Teilnehmer*innenzahl ausgelöst. Mit diesen geringen Teilnehmer*innenzahlen waren die o.g. positiven Effekte nicht zu erzielen. Auch als der Betriebsausflug samstags stattfand, galt die Zeit als Arbeitszeit und wurde durch Freizeitausgleich abgegolten. Für die Betreuungssituation in den Kitas ist ein Schließungstag, der den Eltern weit im Voraus kommuniziert wird, wesentlich besser, als das Abgelten von Mehrstunden eines zusätzlichen Tages pro Mitarbeiter*in. Aus diesem Grund hält der Magistrat es für sehr sinnvoll, dass an der einmal im Jahr stattfindenden Betriebsveranstaltung, sei es nun der Betriebsausflug oder das Betriebsfest, flächendeckend alle Abteilungen der Stadt Maintal teilnehmen können.
Anfrage 132/2019:
Den Medien war zu entnehmen, dass auf dem ehemaligen Mettenheimer-Gelände der Bau und Betrieb eines Hotels in Planung ist. Hierzu stellen wir nachfolgende Anfrage:
1. Wer ist der Investor?
2. Welche Art von Beherbergungsdienstleistung ist geplant und wer wird diese
betreiben?
3. Warum hat die Stadt Maintal das Grundstück nicht erworben?
4. Ist es richtig, dass der Magistrat nur die Bereitschaft hatte, einen Teilbereich des
Grundstücks zu erwerben? Wenn ja, warum?
Antwort des Magistrats:
Zu 1.
Aus Gründen des Datenschutzes können wir den Namen des Unternehmens nicht nennen.
Zu 2.
Der Bauantrag befindet sich in der Bearbeitung, eine endgültige Betriebsbeschreibung liegt noch nicht vor. Der spätere Betreiber des Hotels ist dem Magistrat derzeit nicht bekannt.
Zu 3.
Die Stadt war am Erwerb des Grundstückes interessiert und hat den ehemaligen Grundstückseigentümern ein Angebot unterbreitet. Der Erwerber hat aber einen deutlich höheren Kaufpreis gezahlt.
Zu 4.
Nein. Der Magistrat hatte ein Angebot zum Erwerb des gesamten Grundstückes gemacht. Zwischenzeitlich haben wir allerdings versucht, von dem Käufer ein Teilgrundstück zu übernehmen, um wenigsten einige P&R-Parkplätze zu schaffen.
Anfrage 126/2019:
Gibt es von der Polizei ein Verzeichnis über die Unfallschwerpunkte in Maintal, in welchem in Zahlen dargestellt ist, wo wieviele Unfälle passieren?
Antwort des Magistrats:
Die Polizei führt zur örtlichen Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle die Verkehrsunfallstatistik und die Unfalltypensteckkarte in elektronischer Form über das Programm Euska. Im Rahmen dieser Erfassung erfolgt auch die Identifikation von Unfallhäufungen. Unfallhäufungen werden in der Regel zweimal jährlich, gegebenenfalls anlassbezogen, an die Unfallkommission weiter-geleitet, die sich aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörden, des Straßenbaulastträgers und der Polizeibehörde unter dem Vorsitz der Straßenverkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises zusammen setzt.
Anfrage 125/2019:
Wer ist für den Zustand des Bürgersteiges vor dem Intubaugelände verantwortlich und bis wann wir dieser Zustand behoben?
Antwort des Magistrats:
Für den Zustand des Bürgersteigs ist der Bauträger gemäß städtebaulichem Vertrag vom 26.02.2015 verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Bauträger bis zur technischen Abnahme des neu hergestellten Gehweges und der schriftlich erklärten Übernahme der öffentlichen Erschließungsanlagen in die Verkehrssicherung der Stadt.
Nach Auskunft des Bauträgers vom 25.02.2019 wird die Baumaßnahme zur Herstellung des Gehweges am 26.03.2019 begonnen. Der städtebauliche Vertrag sieht vor, dass alle Baumaßnahmen bis spätestens 7 Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Eichenheege-Daimlerstraße“ umgesetzt werden (05.03.2022).
Anfrage 124/2019:
Wann beginnt der Bauträger auf dem Intubaugelände mit dem Bau der sozialen Wohnungen?
Antwort des Magistrats:
Gemäß dem städtebaulichen Vertrag vom 26.02.2015 muss der Bauträger den Baudes Hauses A (Sozialer Wohnungsbau) bis spätestens 31.10.2020 fertig stellen. Die Baumaßnahme darf nicht vor Erteilung des Fördermittelbescheides des Landes Hessen begonnen werden.
Zum ersten eingereichten Förderantrag gab es zwischen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank –WI Bank- und dem Bauträger Klärungsbedarf. Dieser wurde abgelehnt, da sich zwischenzeitlich die „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ geändert hat. Es wird derzeit ein neuer Antrag erstellt.