Bündnis 90/Grüne, SPD, WAM: Diskussion versachlichen – Magistratsentscheidung für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar …..
Der Magistrat hatte vorgeschlagen, die beiden Festplätze in Bischofsheim und Hochstadt bis Ende 2024 vorübergehend für Leichtbauhallen zu nutzen, in denen Geflüchtete untergebracht werden können. CDU und FDP sind dagegen und ziehen dagegen ins Feld. Die Aussagen in den sozialen Medien, die Online-Petition aber vor allem, dass mit falschen Tatsachen gearbeitet wird, ist Besorgnis erregend.
Bündnis 90/Grüne, SPD und WAM möchten die gegenwärtige tendenziöse Diskussion durch Fakten wieder versachlichen, indem sie nachfolgend die Magistratsentscheidung für alle Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar machen:
Stand am 12. Januar 2023: Nur noch 27 freie Plätze in den vorhandenen Unterkünften. Kurz darauf erhielt Maintal vom Main-Kinzig-Kreis Prognosezahlen für neue Zuweisungen für 2023: 410 Geflüchtete, davon 216 Menschen aus „Drittstaaten“ und 194 Menschen aus der Ukraine. Nach Einbeziehung der neuen Unterkunft in der Lahnstraße für etwa 80 Personen bleibt ein Minus von rund 303 Plätzen, die Maintal für die Unterbringung fehlen.
Bei der Sitzung des Sozialausschusses am 6. Februar wurde die Frage diskutiert, welche Optionen zur Unterbringung es für die neuen geflüchteten Menschen gibt:
Wie?
a) Belegung der Bürgerhäuser
b) Leichtbauhallen (Lieferzeit circa 10 Wochen)
c) weitere Container aus der Türkei (Dauer von Bestellung bis Fertigstellung mindestens 9 Monate; das war die Annahme vor dem schrecklichen Erdbeben in der Türkei, die mittlerweile selbst massenhaft Container für die überlebenden Opfer benötigt.)
d) langfristige Lösung durch den Bau weiterer Festbauten nach dem Vorbild der Rhönstraße in Maintal Bischofsheim
Die Belegung der Bürgerhäuser wurde mit breitem Konsens aller Parteien verworfen, da dies zu einer massiven Störung des sozialen Friedens führen würde, weil weder Vereinssport noch kulturelle Veranstaltungen in den Häusern mehr stattfinden könnten. Deshalb entschied man sich für die Anmietung von Leichtbauhallen von Mai/Juni 2023 bis spätestens 31.12.2024. Parallel sollte mit der Maintal Immobilien GmbH & Co KG (MIG) über den Bau weiterer fester Unterkünfte verhandelt werden (im Gespräch war hier als erstes das Gelände auf dem Berghof in Maintal Wachenbuchen).
Wo?
Die folgenden Standorte wurden benannt und neutral bewertet.
a) Ehemaliger Festplatz in Maintal Bischofsheim: befindet sich im Besitz der Stadt Maintal, die technische Infrastruktur ist vorhanden.
b) Festplatz Hochstadt: ebenfalls im Besitz der Stadt Maintal und mit vorhandener technischer Infrastruktur.
c) Realgelände (FDP Antrag): auf dem Parkplatz des Realgeländes Leichtbauhallen aufbauen. Hier bedarf es Verhandlungen mit dem Eigentümer des Realgeländes. Dazu die Frage: Welche Kosten kämen bei Anmietung auf die Stadt zu? Ein weiteres wichtiges Argument: Schon jetzt sind 80% der Geflüchteten im Stadtteil Dörnigheim untergebracht sind, ganz in der Nähe befindet sich eine größere Unterkunft (Carl-Zeiss-Straße) und der Kreis wird ab April in diesem Gebiet (gegenüber des Aldimarktes) eine eigene Unterkunft für circa 80 bis 90 geflüchtete Menschen betreiben.
d) Grünfläche gegenüber dem Bürgerhaus Bischofsheim: technische Infrastruktur ist vorhanden. Geprüft werden müsste, was die Geländeaufschüttung die Stadt kosten würde. Das Gelände gehört der Ev. Kirche und soll für den Bau des neuen Bürgerhauses in Bischofsheim genutzt werden. Ab dem Moment, ab dem die Stadt das Gelände nutzt, muss der volle Erbpachtzins an die Kirche gezahlt werden. Die Kosten sind noch unklar. Problematischer ist aber auch der Zeitfaktor: Änderung des Erbbaurechtsvertrags beim Notar, vorher muss die Kirche zustimmen und es bedarf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
e) Klinggelände: die technische Infrastruktur muss geprüft werden, außerdem ist die Wiese eine Verdachtsfläche „Altlasten“. Die Kampfmittelsondierung muss hier auch durch das RP Darmstadt geprüft werden (Bei jeder Bebauung in Dörnigheim/ Hochstadt entlang der Bahnlinie ist Kampfmittelsondierung Bedingung). Ferner gibt es auf diesem Gelände eine große Wildschweinplage. Sollte die Wiese genutzt werden, dann nur, wenn Schutzmauern gegen die Wildschweine errichtet werden können. Es ist unklar, ob dies genehmigt wird und was es kostet.
f) Grünfläche Edisonstraße: ist im Privatbesitz einer Firma, sowohl die Frage der technischen Infrastruktur ist unklar als auch der vom Vermieter geforderte Kauf-, Miet- bzw. Pachtpreis. Hier sprechen mehrere Faktoren wie Zeit, Kosten usw. dagegen.
g) Gewerbegebiet Maintal West: Eigentümer sind die Stadt Frankfurt und die Stiftung Heilig Geist; bisher sind dort nur im Bereich der Verkehrsflächen die Frage der Altlasten und der Kampfmittelsondierung geprüft, da die Stadt Maintal hier die Infrastruktur (Kanal, Straßen) hergestellt hat. Inwieweit dies die Eigentümer bereits für das Gelände getan haben, war zum Zeitpunkt der Entscheidungen unbekannt. Beide Eigentümer wollen das Gelände für ein neues Gewerbegebietes vermarkten (was für die Stadt Maintal in Bezug auf Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen unterstützt wird und Ziel der Entwicklung des Gewerbegebietes Maintal-West war). Deshalb entscheiden die Eigentümer darüber, ob sie dort Gelände für Unterkünfte verkaufen oder vermieten, bzw. in Erbpacht vergeben wollen. Der Zeitfaktor ist höchst problematisch: Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt und der Stiftung sind langwierig, weil auch dort Gremienbeschlüsse eingeholt werden müssen. Kosten müssten durch die Stadt Maintal getragen werden.
h) Gewerbegebiet Maintal Mitte: ist teilweise im Besitz der Stadt Maintal, teilweise im Besitz von Privaten, technische Infrastruktur teilweise vorhanden, bei Altlasten handelt es sich um eine Verdachtsfläche, die erst untersucht werden müsste, bevor es dort zu einer Genehmigung kommen könnte. Die Kosten müsste die Stadt Maintal tragen.
i) Später hinzu kam das Ambrosius Gelände, welches ebenfalls in Privatbesitz ist. Im Ausschuss lag zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Zusage vor, dass der Eigentümer bereit ist, das Grundstück zur Verfügung zu stellen. Das ist keine Grundlage für eine Entscheidung, die aber an diesem Abend getroffen werden musste. Unklar ist, welche technische Infrastruktur dort vorhanden ist. Unklar ist auch der Kostenfaktor und unbekannt der Status Kampfmittel und Altlasten. Ein Bauantrag würde deshalb länger dauern.
Kriterien für die Entscheidung:
a) Angesichts der Haushaltssituation waren Kosten das wichtigste Kriterium: Die Stadt hat bereits Kosten für die Anmietung der Leichtbauhallen. Deshalb wurden zunächst die Flächen, die im Besitz der Stadt sind, ins Auge gefasst, weil keine zusätzlichen Miet- oder Pachtkosten anfallen.
b) Punkt zwei war der Zeitfaktor: Weil technische Infrastruktur bereits vorhanden ist, können die stadteigenen Flächen kurzfristig genutzt und Bauanträge zeitnah gestellt werden. Nicht vergessen werden sollte, dass die erste Halle im Mai, spätestens Juni 2023 nutzbar sein müssten (siehe oben). Bauanträge werden meist in einem Zeitfenster von 3 Monaten genehmigt, wenn es gut läuft, d.h. wir sind schon jetzt „spät dran“!
c) Ein weiteres Kriterium bei der Entscheidung war – sowohl für die Fraktion Bündnis90/Grüne als auch für die SPD-Fraktion war dies ein wichtiger Faktor: keine Konzentration der geflüchteten Menschen auf nur einen Stadtteil, nämlich Dörnigheim, wo bereits jetzt 80% der geflüchteten Menschen leben (Stand Nov. 2022 waren es 460 Pers.). Da auch viele Familien mit Kinder unter den Geflüchteten sind, bedeutet das einen massiven Druck auf die Grundschulen, die weiterführenden Schulen, aber auch auf die Kinderbetreuungseinrichtungen. „Deshalb haben wir bei der Besprechung der einzelnen Standorte auch eine gerechtere Verteilung auf die Stadtteile abgewogen“, so Monika Vogel, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Grüne und Necdet Kalipcioglu, stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Sozialausschusses.
Nach Abwägung aller Fakten hat der Sozialausschuss deshalb für die schnellste und für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstigste Variante gestimmt.
Auch gilt es zu berücksichtigen, dass es sich mit dem Aufstellen von Leichtbauhallen lediglich um eine temporäre Nutzung bis spätestens 31.12.2024 handelt. Leichtbauhallen sind nur ein Übergang und der Magistrat ist beauftragt, nach Möglichkeiten und Orten zu suchen, wo Festbauten entstehen könnten (Bauweise analog GU Rhönstr.15).
Wenn man mit dem Aufstellen von Leichtbauhallen im Stadtteil Bischofsheim beginnt, so wäre der Festplatz Hochstadt erst zu einem späteren Zeitraum tangiert. Dennoch soll der Bauantrag schon jetzt für beide Flächen gestellt werden. Auch wird sowohl in Bischofsheim als auch in Hochstadt nicht der gesamte Platz in Anspruch genommen, sondern nur Teilflächen und das auch nur für rund 1,5 Jahre.