Nr. 24 (Karl-Heinz Kaiser):
Am Berghof
Im Haushalt 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung im Produkt 61603 u.a. beschlossen: Die notwendige Abstandsfläche zur benachbarten Landwirtschaft verbleibt im Eigentum der Stadt Maintal. Im Haushalt 2018 ist u.a. im Produkt 61603 ausgeführt: Mit dem Übergang des Grundstücks „Am Berghof“ an die Maintal Immobilien GmbH & Co.KG entfallen die für die Jahre 2018 bis 2021 geplanten Aus- und Einzahlungen für dessen Erschließung und Verkauf.
Meine Frage: Befindet sich die notwendige Abstandsfläche zur benachbarten Landwirtschaft, die für eine Bebauung nicht genutzt werden kann bzw. darf noch immer im Eigentum der Stadt Maintal?
Wenn nein: Wer ist jetzt Eigentümer und warum wurde das Eigentum übertragen obwohl es für eine Bebauung nicht genutzt werden kann?
Antwort des Magistrats:
Das Gesamtgrundstück der ehemaligen Gärtnerei Kaufeld wurde im Zuge der Gründung der Maintal Immobilien GmbH & Co. KG an diese als Sacheinlage übertragen. Es befindet sich also
jetzt im Eigentum der MIG, die wiederum im Besitz der Stadt Maintal ist. Die Übertragung auch dieser Teilfläche ist für die Gesamtentwicklung des geplanten Neubaugebietes als notwendige
naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von Bedeutung. Zudem erfolgt eine abschließende Abgrenzung der verschiedenen Flächenfunktionen im Rahmen des Bebauungsplan erst mit Rechtskraft des B-Planes.
Nr. 23 (Sebastian Maier):
Personalkosten Stadtrat, Rückstellungen, Kosten für ehemalige Stadträte/Stadträtinnen
Auf Grundlage der aktuelle Diskussion in den sozialen Netzwerken stelle ich stellvertretend folgende Fragen:
– Wie hoch sind die Kosten für den im Amt befindlichen Stadtrat?
– Welche Rückstellungen werden jährlich gebildet u.a. für Pensionen?
– Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen für ehemalige Stadträte zu denen die Stadt Maintal gesetzlich verpflichtet ist?
Antwort des Magistrats:
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei zu Beginn der Ausführungen darauf hingewiesen, dass die im städtischen Haushalt im Produkt „Magistrat“ aufgeführten Personalkosten i.H.v. 542.000 € neben den Gehältern von Bürgermeisterin und Erstem Stadtrat auch die Personalkosten für die Stabsstelle der Integrationsbeauftragten und die Assistenzkräfte beinhalten.
Für das Gehalt einer Ersten Stadt*rätin entstehen der Stadt Maintal Personalkosten gem. aktueller Besoldungstabelle i.H.v. rd. 98.000 € pro Jahr. Hinzu kommen ggfls. – abhängig vom Familienstand – Familienzuschläge. Für die spätere Versorgung der bzw. des Wahlbeamt*in ist eine Umlage i.H.v. rd. 38.000 € pro Jahr an die Versorgungskasse zu zahlen.
Die Zuführung zu den Rückstellungen werden für jedes Jahr durch die Kommunalbeamtenversorgungskasse auf versicherungsmathematischer Basis neu berechnet und sind für uns daher nur schwer prognostizierbar. Die bestehende Pensionsrückstellung für den amtierenden Ersten Stadtrat weist zum Ende des Jahres 2018 eine Höhe von rd. 270.000 € aus. Die Beihilferückstellung beträgt zum gleichen Zeitpunkt rd. 50.000 €. Wenn man die bestehenden Rückstellungen zur bisherigen Amtszeit von 11 Jahren in das Verhältnis setzt, beträgt die jährliche Zuführung zu den Rückstellungen durchschnittlich 29.000 € pro Jahr.
Für die Versorgung von ehemaligen Wahlbeamten (Alt-Bürgermeister, Alt-Stadträte und versorgungsberechtigte Angehörige) wird die Stadt Maintal im Jahr 2019 rd. 205.000 € aufwenden.