Magistrat scheitert mit Ausschreibung zur Mittagsverpflegung in Kitas

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Die Stadtverordnetenversammlung Maintal  einstimmig die Ausschreibung zur Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten abgelehnt und das Ausschreibungsverfahren auf „Neustart“ gesetzt.

Hintergrund für diese Entscheidung sind im wesentlichen zwei Gründe:

1. Die vom Magistrat der Stadt Maintal gesetzten Ausschreibungskriterien waren nicht nachvollziehbar und zustimmungsfähig. Gerade der Bereich „Qualität des Essens“ hat nicht den Vorstellungen der Stadtverordneten entsprochen. Nicht nachvollziehbar waren ebenfalls die Zuschlagskriterien. So hätte beispielsweise entsprechend den vom Magistrat festgelegten Kriterien der Anbieter gewonnen, der zwar den kürzesten Lieferweg, allerdings die schlechteste Punktzahl bei der Qualität des Essens erreicht hat.

2. Entscheidend für die finale Positionierung der Stadtverordneten war allerdings, dass die von der zuständigen Dezernentin und Bürgermeisterin Monika Böttcher ausgearbeitete Ausschreibung erhebliche handwerkliche Fehler aufweist und eine rechtssichere Ausschreibung nicht gewährleistet war. Die Stadtverordnetenversammlung hat von einer für Ausschreibungen spezialisierte Kanzlei ein Gutachten erstellen lassen, welches sich mit allen Rechtsfragen rund um diese Ausschreibung auseinandersetzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dieses Gutachten allerdings nicht der Öffentlichkeit zugänglich, so dass an dieser Stelle keine detaillierten Informationen zum Inhalt oder Rechtsfragen ausgeführt werden können.

Was bedeutet dies nun für unsere Kinder in den städtischen Kindertagesstätten:

1. Die vom Magistrat geforderte Erhöhung der Mittagsverpflegung ab dem 1.8.2018 wurde abgelehnt.
2. Der Magistrat hat den Auftrag bis September der Stadtverordnetenversammlung eine neue Ausschreibung zur Beschlussfassung vorzulegen (= die Stadtverordneten entscheiden über den Inhalt der Ausschreibung, die Ausschreibung wird durch eine Kanzlei rechtlich begleitet).
3. Der Magistrat hat sicherzustellen, dass auch nach dem 1.9.2018 die Kinder eine Mittagsverpflegung mit dem gewohnten Qualitätsstandard erhalten.
4. Mögliche Mehrkosten werden nicht den Eltern in Rechnung gestellt.

Das gesamte Vergabeverfahren zeigt nach unserer Auffassung, dass erhebliche handwerkliche Fehler im zuständigen Dezernat begangen werden. Auch deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig eine interne Untersuchung beantragt, die Ergebnisse werden im September vorgestellt.